SPD-Ratsfraktion begrüßt EuGH-Urteil zum Umgang mit dem Kopftuch am Arbeitsplatz

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann das Tragen von Kopftüchern am Arbeitsplatz nur dann verboten werden, wenn es für alle im Betrieb eindeutige Regelungen in Bezug auf Religiosität am Arbeitsplatz gibt, und diese transparent und diskriminierungsfrei
umgesetzt werden.
Hülya Iri, Sprecherin der SPD-Ratsfraktion im Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation, begrüßte die Entscheidung in Luxemburg. „Ich finde es richtig, wenn wir hier in Europa klar stellen, wie die Regeln sind, und dass sie für alle gelten. Vor dem europäischen Gesetz herrscht Gleichheit.“ Der Europäische Gerichtshof hat ein Verbot religiöser
Symbole an nachvollziehbare Bestimmungen geknüpft. Umgekehrt erlaube das Urteil das Tragen von Kopftüchern, wenn im Unternehmen insgesamt religiöse Zeichen – wie z.B. das Kreuz an der Wand – gestattet sind. Das Urteil zeige aber auch, dass Religionsfreiheit nicht unbegrenzt ist, so Iri. Die integrationspolitische Sprecherin weiter: „Wir müssen alle umdenken und in einer pluralistischen Gesellschaft auch mit Widersprüchen leben.“
Angesichts der Internationalisierung der Dienstleistungsgesellschaft und des gleichzeitigen Fachkräftemangels stellt die SPD-Integrationspolitikerin klar: „Wir brauchen hier jeden klugen Kopf – und der kann auch unter einem Kopftuch stecken.“

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