Region Hannover informiert + Hannover, 20.03.2020 + 17.41 Uhr

Die Region Hannover hat aktuell insgesamt 285 Menschen registriert, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben.

Verteilung nach Geschlecht:

Zum gegenwärtigen Stand sind zu rund 60 Prozent Männer betroffen, zu rund 40 Prozent Frauen.

Verteilung nach Alter:

Bis 14 Jahre: 8 Fälle

15 bis 34 Jahre: 71 Fälle

35 bis 49 Jahre: 90 Fälle

50 bis 59 Jahre: 66 Fälle

Über 60 Jahre: 50 Fälle.

Verteilung nach Kommunen:

Barsinghausen: 7 Fälle

Burgdorf: 4 Fälle

Burgwedel: 16 Fälle

Garbsen: 9 Fälle

Gehrden: 2 Fälle
Hemmingen: 4 Fälle

Isernhagen: 7 Fälle

Laatzen: 8 Fälle

Landeshauptstadt Hannover: 148 Fälle

Langenhagen: 6 Fälle

Lehrte: 5 Fälle

Neustadt: 5 Fall

Pattensen: 5 Fälle

Ronnenberg: 9 Fälle
Seelze: 13 Fälle

Sehnde: 2 Fälle

Springe: 8 Fälle

Uetze: 10 Fälle

Wedemark: 7 Fälle

Wennigsen: 6 Fälle

Wunstorf: 3 Fälle

Die Region Hannover setzt einen Erlass des Landes um, der besagt:

  • Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr ab Samstag, 18 Uhr zu schließen
  • Im Rahmen eines Außenverkaufs dürfen Speisen und Getränken verkauft werden, sofern sie telefonisch oder elektronisch vorbestellt  wurden
  • Die Speisen dürfen nicht in einem Radius von weniger als 50 Metern zum jeweiligen Betrieb gegessen werden

Das Ausländeramt der Region Hannover hat eine zentrale Hotline eingerichtet. An diese können sich alle Bürgerinnen und Bürger wenden, die Fragen zu Terminvereinbarungen oder Abklärungen von offenen Anliegen haben. Sie ist erreichbar von 9 bis 12 Uhr und lautet: 0511/61623700.

Es machen Meldungen von Trickbetrügern die Runde, die unangekündigt mit Mundschutz und entsprechender Kleidung ausgestattet an Türen klingeln und um Einlass bitten. Zwar sind der Polizei in der Region Hannover zum jetzigen Zeitpunkt noch keine derartigen Fälle gemeldet worden. Dennoch weist die Region Hannover darauf hin, dass das Gesundheitsamt nicht derartig vorgeht.

Das Bürgertelefon ist auch am Wochenende von 8 bis 18 Uhr geschaltet unter der Nummer 0800 7313131

Allgemeinverfügung der Region Hannover
zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 für Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen auf dem Gebiet der Region Hannover
Die Region Hannover erlässt für das gesamte Gebiet der Region Hannover gemäß § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 3 Abs. 3 NKomVG iVm § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NGöGD folgende Allgemeinverfügung:
1. Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr zu schließen.
2. Es gelten folgende Ausnahmen:
2. a) die in Nr. 1 genannten Betriebe dürfen Leistungen, den Verkauf von Speisen und Getränken, im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen,
2b) gleiches gilt für entsprechende gastronomische Lieferdienste.
3. Der Verzehr ist innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben unzulässig.
4. Aus hygienischen Gründen ist eine bargeldlose Bezahlung dringend zu empfehlen.
5. Die Anordnung der Nr. 2 der „Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 für Beherbergungen, Übernachtungen sowie vergleichbare Angebote, Gaststätten, Restaurants, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderung sowie vergleichbare Angebote der Eingliederungshilfe auf dem Gebiet der Region Hannover“ vom 18.03.2020 wird aufgehoben.
6. Einzelverfügungen, die vor Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung erlassen wurden und hier geregelte Sachverhalte betreffen, behalten bis zum Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung ihre Wirksamkeit.
7. Diese Allgemeinverfügung gilt nach dem Tage der Bekanntmachung bis einschließlich Sonnabend, den 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.
8. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in den Ziffern 1 bis 3
enthaltene Anordnung gemäß § 75 Absatz 1 Nr. 1; Absatz 3 IfSG wird hingewiesen.
9. Die Anordnung ist kraft Gesetzes gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG
sofort vollziehbar. Eine Klage hat somit keine aufschiebende Wirkung.
10.Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15,
30175 Hannover, erhoben werden.
Das Gebiet der Region Hannover besteht aus folgenden Städten und Gemeinden:
Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt
Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen,
Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge,
Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe,
Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf.
II. Bekanntmachungshinweise
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt
gegeben (§ 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG).
Die Allgemeinverfügung sowie deren Begründung kann auch auf der Internetseite
www.hannover.de abgerufen werden.
Hannover, den 20.03.2020
Der Regionspräsident
Hauke Jagau