Region Hannover informiert + Hannover, 17.04.2020 + 16:24 Uhr

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 1619 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 740 Personen als genesen registriert. 39 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersdurchschnitt der Verstorbenen liegt bei 82 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 840 Menschen in der Region infiziert.

Achtung, die Verteilung nach Alter und Kommunen erfolgt einer neuen Systematik. Erfasst sind in dieser Statistik nun die Personen, die als gegenwärtig infiziert registriert sind.

Verteilung nach Alter:

Alter Aktuelle Fallzahl
bis 14 Jahre 27
15 bis 34 Jahre 212
35 bis 49 Jahre 160
50 bis 59 Jahre 161
über 60 Jahre 280
keine Angabe

 Verteilung nach Kommunen:

Kommune Aktuelle Fallzahl Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
Barsinghausen 18 31
Burgdorf 29 39
Burgwedel 12 36
Garbsen 43 84
Gehrden 13 19
Hemmingen 11 30
Isernhagen 12 37
Laatzen 50 74
Landeshauptstadt Hannover 447 862
Langenhagen 40 69
Lehrte 19 44
Neustadt 13 26
Pattensen 5 16
Ronnenberg 15 32
Seelze 19 44
Sehnde 18 28
Springe 31 42
Uetze 6 23
Wedemark 19 34
Wennigsen 7 15
Wunstorf 13 34
keine Angaben

 Verteilung nach Geschlecht (bezogen auf die Gesamtzahl von 1619 nachweislich Infizierten):

Männer                     47,7 Prozent

Frauen                      50,1 Prozent

keine Angabe             2,2 Prozent

Derzeit werden in Krankenhäusern in der Region Hannover 182 Patientinnen und Patienten behandelt, die nachweislich oder mutmaßlich mit Corona infiziert sind. 45 befinden sich davon auf der Intensivstation

Die Region Hannover beobachtet in den vergangenen Wochen eine Zunahme von Corona-Infektionen bei über 60-Jährigen. Mit Stand 17.4.2020 sind ein Drittel (33,4 Prozent) der aktuell mit Corona Infizierten 60 Jahre oder älter. Vor diesem Hintergrund widmet das Gesundheitsamt auch den Pflege- und Alteneinrichtungen erhöhte Aufmerksamkeit. „Wir haben eigens ein Team gebildet, das Ansprechpartner für diese Einrichtungen ist, und alle Infektionsfälle in Alten- und Pflegeheimen nachverfolgt“, erläutert Dr. Mustafa Yilmaz, Leiter des Fachbereichs Gesundheit der Region Hannover. Grundsätzlich ist die Leitung der Einrichtungen nach § 36 Infektionsschutzgesetz meldepflichtig, wenn dort ein Verdachtsfall, ein bestätigter Fall oder ein Todesfall im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung auftritt. Das gilt auch, wenn der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin bereits einen Fall gemeldet hat. Infektionsfälle beim Pflegepersonal haben die Einrichtungen ebenfalls zu melden. Derzeit sind dem Gesundheitsamt in zehn Alten- und Pflegeeinrichtungen Infektionen von Bewohnerinnen und Bewohnern bekannt, davon die Hälfte in der Landeshauptstadt Hannover, die Hälfte im Umland. Insgesamt sind aktuell 71 Bewohnerinnen und Bewohner positiv auf Corona getestet worden, zwölf Bewohnerinnen und Bewohner sind den Meldungen nach infolge einer Corona-Infektion verstorben. Damit sind in der Region Hannover bei etwa einem Drittel aller Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 alte Menschen betroffen, die in Einrichtungen lebten. Aus weiteren zehn Einrichtungen wurde gemeldet, dass Pflegepersonal positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Informationen für Alten- und Pflegeeinrichtungen sind auch auf hannover.de zusammengefasst: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Coronavirus-in-der-Region-Hannover/Meldepflicht/Informationen-für-Alten-und-Pflegeeinrichtungen

Das Land Niedersachsen hat eine neue Fassung der niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus veröffentlicht. Diese Verordnung erlaubt unter anderem, Verkaufsstellen bis 800 Quadratmeter wieder für den Publikumsverkehr zu öffnen, sofern bestimmte Hygiene- und Abstandsauflagen dabei eingehalten werden.

Merkblatt für Unternehmer und Einzelhändler
Die niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020 bringt Neuerungen für Verkaufsstellen und Ladengeschäfte mit sich. In diesem Merkblatt möchte die Region Hannover Hilfestellungen und Empfehlungen hierzu anbieten.
1. Was zählt als Verkaufsstelle? Was ist ein Ladengeschäft?
Verkaufsstellen sind Einrichtungen, die dem Warenverkauf dienen.
Ladengeschäfte sind Räumlichkeiten, die dem Verkauf von Waren dienen und mit den hierfür erforderlichen Einrichtungen ausgestattet sind.
2. Welche Schutzmaßnahmen muss ich als Unternehmer treffen?
Jeder Unternehmer hat eigenverantwortlich der Situation seiner Verkaufsstelle angepasst, die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen. § 8 der Verordnung sieht vor, dass Verkaufsstellen und Ladengeschäfte in jedem Fall einen Abstand von 1, 5 Metern zwischen den Kunden gewährleisten. Darüber hinaus sieht § 8 der Verordnung vor, dass sich durchschnittlich lediglich ein Kunde pro 10 Quadratmeter in den Geschäftsräumen befindet. Weitere Maßnahmen, die sich aus § 8 ergeben, sind:
 Vorkehrungen zur Zutrittssteuerung
 Vermeidung von Warteschlangen
 Hygienevorkehrungen
3. Wie kann ich als Unternehmer diese Anforderungen gewährleisten?
Je nach örtlicher Gegebenheit können beispielsweise, die nachfolgend Maßnahmen zur Umsetzung der Regelungen der Verordnung in Betracht kommen:
 Maßnahmen zur Belüftung oder Durchlüftung der Geschäftsräume
 Visuelle Hinweise über allgemeine Schutzvorkehrungen wie Händehygiene, Abstände, Husten- und Niesetikette oder entsprechende Durchsagen
 Aufstellen von Seifenspendern oder Spendern für Desinfektionsmittel
 Aushänge oder visuelle Hinweise
 Schutzmaßnahmen zur Reduzierung von Kontakten, auch und insbesondere für das eigene Personal, z. B. durch Handschuhe oder Schutzscheiben im Kassenbereich
 Bargeldlose Zahlung
 Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Schmierinfektionen über Vehikel und Gegenstände
 verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime
 Eine ausreichende Öffnung von Kassen
 Gut sichtbare Aushänge und regelmäßige Durchsagen
 Hinweise oder Apelle zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen
 Zählen und Erfassen der Besucher am Eingang, z. B. durch die Ausgabe einer Nummer bei Betreten des Geschäfts sowie deren Einsammeln beim Verlassen des Geschäfts oder Zählen der Kunden per Klickzähler