Allgemeinverfügung zur Feststellung der Warnstufe 2

Die Region Hannover hat jetzt die Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Feststellung des Inkrafttretens von Maßnahmen der Niedersächsischen Corona-Verordnung im Regionsgebiet anlässlich des Erreichens der Warnstufe 2, Az. 53.80 – 9/2021, online unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de veröffentlicht.

Der direkte Link: https://bekanntmachungen.region-hannover.de/Allgemeinverf%C3%BCgungen-zu-Corona/29.11.2021-Allgemeinverf%C3%BCgung-der-Region-Hannover-zur-Feststellung-des-Inkrafttretens-von-Ma%C3%9Fnahmen

Allgemeinverfügung:

  1. Hiermit wird festgestellt, dass in der Region Hannover der Indikator „Neuinfizierte“ den Wert von 100 und der Indikator „“Hospitalisierung“ den Wert von 6 an fünf aufeinander folgenden Werktagen (24., 25., 26., 27. und 29.11.2021) überschritten haben.

    Ab dem 01.12.2021 gelten für das Gebiet der Region Hannover, über die für Warnstufe 1 vorgesehenen Schutzmaßnahmen hinaus, diejenigen Schutzmaßnahmen, die nach
    –  § 4 Nds. Corona-VO (Mund-Nasen-Bedeckung)
    – § 5 Nds. Corona-VO (Hygienekonzept)
    – § 6 Nds. Corona-VO (Datenerhebung und Dokumentation)
    – § 8 Nds. Corona-VO (Beschränkung des Zutritts zu Veranstaltungen bis zu 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern)
    – § 8a Nds. Corona-VO (Körpernahe Dienstleistungen)
    – § 8b Nds. Corona-VO (Beherbergung, Nutzung von Sportanlagen)
    – § 9 Nds. Corona-VO (Gastronomiebetriebe sowie Mensen, Cafeterien und Kantinen)
    – § 10 Nds. Corona-VO (Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 1.000 bis zu 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern)
    – § 11 Nds. Corona-VO (Großveranstaltungen)
    – § 11 a Nds. Corona-VO (Messen)
    – § 11 b Nds. Corona-VO (Herbstmärkte, Weihnachtsmärkte)
    – § 12 Nds. Corona-VO (Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen)

    für die Warnstufe 2 vorgesehen sind.

  2. Die Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 21.10.2021 bekannt gemacht auf www.bekanntmachungen.region-hannover.de, mit der die Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 festgestellt worden ist, wird aufgehoben.
  3. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt am 01.12.2021 in Kraft.