Maskenpflicht in Unternehmen: Allgemeinverfügung folgt – Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Verkehrsflächen gilt ab Donnerstag

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in der Region Hannover hat die Region als zuständige Infektionsschutzbehörde das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Verkehrsflächen in Gebäuden, in denen gearbeitet wird, beschlossen. Der entsprechende Passus ist aus Zeitgründen noch nicht veröffentlicht worden. Eine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen wird nach jetziger Planung heute im Internet veröffentlicht und voraussichtlich morgen in der Tageszeitung abgedruckt. Die Pflicht gilt damit ab Donnerstag, 22. Oktober 2020.