Region Hannover informiert + Hannover, 17.03.2020 + 16.40 Uhr

+++ Die Region Hannover hat aktuell insgesamt 138 mit Coronavirus infizierten Menschen registriert.
Hinweis: In einigen Kommunen sind die Zahlen der registrierten Infizierten geringer als noch in der Meldung von gestern. Es hat sich herausgestellt, dass zum Teil Personen als positiv getestet gemeldet wurden, deren Ergebnisse noch nicht final vorlagen und die tatsächlich nicht infiziert waren. Bitte nutzen Sie ab jetzt unten stehende Zahlen, vielen Dank. Hier die Verteilung nach Kommunen:

Landeshauptstadt Hannover: 78 Fälle
Barsinghausen: 2 Fall

Burgdorf: 2 Fälle

Burgwedel: 7 Fälle

Garbsen: 4 Fall

Gehrden: 1 Fall
Hemmingen: 2 Fall

Isernhagen: 4 Fälle

Laatzen: 1 Fall

Langenhagen: 3 Fälle

Neustadt: 0 Fälle

Pattensen: 2 Fälle

Ronnenberg: 3 Fälle
Seelze: 5 Fälle

Springe: 6 Fälle

Uetze: 8 Fälle

Wedemark: 3 Fälle

Wennigsen: 4 Fälle

Wunstorf: 3 Fälle

+ + + Regionspräsident Hauke Jagau appelliert an die Solidarität der Menschen in der Region Hannover. Das Video ist zu finden auf www.facebook.com/hannoverregion.

Region Hannover informiert + Hannover, 17.03.2020 + 17.20 Uhr

Allgemeinverfügung der Region Hannover
über kontaktreduzierende Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen nach § 2 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) und der Einstellung des Betriebs von Einrichtungen der Tagespflege i.S.v. § 2 Abs. 7 NuWG anlässlich der Eindämmung der Atemwegserkrankung „COVID-19“ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 (im Folgenden „Sars-CoV-2“)
Die Region Hannover erlässt gemäß §§ 28 Abs. 1 S. 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 3 Abs. 3 NKomVG iVm § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NGöGD folgende
I. Allgemeinverfügung:
Für das gesamte Gebiet der Region Hannover wird folgendes angeordnet:
1. Alle Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen müssen folgende Maßnahmen ergreifen:
a) Besuchs- und Betretungsverbote sind auszusprechen.
Ausgenommen von den Besuchsverboten sind Besuche von werdenden Vätern, von Vätern von Neugeborenen, von Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern auf Kinderstationen und Besuche enger Angehöriger von Palliativpatienten. Wenn medizinisch oder ethisch-sozial vertretbar, sind die Besuche bei erwachsenen Patienten zeitlich zu beschränken. Ausnahmen können zudem im Einzelfall für Seelsorger oder Urkundspersonen unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensmaßregeln zugelassen werden.
b) Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen für Patienten und Besucher sind zu schließen.
c) Sämtliche öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen,
Informationsveranstaltungen etc. sind zu unterlassen.
Die Einhaltung der o.g. Maßnahmen ist von den Einrichtungen zu überwachen.
2. Alle Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen nach § 2 Abs. 2 NuWG müssen folgende Maßnahmen ergreifen:
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a) Besuchs- und Betretungsverbote sind auszusprechen.
Ausgenommen von diesen Besuchsverboten sind nahestehende Personen von palliativmedizinisch versorgten Bewohnerinnen und Bewohnern. Ausnahmen können zudem im Einzelfall für Seelsorger oder Urkundspersonen unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensmaßregeln zugelassen werden.
Die behandelnden Ärzte und die zur Pflege bestimmten Personen haben freien Zutritt.
b) Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen sind für Besucherinnen und Besucher zu schließen.
c) Sämtliche öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen,
Informationsveranstaltungen etc. sind zu unterlassen.
Die Einhaltung der o.g. Maßnahmen ist von den Einrichtungen zu überwachen.
3. Der Betrieb aller Einrichtungen der Tagespflege nach § 2 Absatz 7 NuWG wird untersagt.
Ausgenommen von dieser Untersagung ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen. Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Die Notbetreuung dient dazu, ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen aufzunehmen, deren Familienangehörige, die im Übrigen die Pflege wahrnehmen, in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
– Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
– Beschäftigte insbesondere im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
– Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und
vergleichbare Bereiche,
– Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
– Beschäftigte im Bereich der Daseinsvorsorge (insbesondere der Wasser-, Strom- und Gasversorgung),
– Beschäftigte im Bereich der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sowie Lebensmittelhandel)
– Beschäftigte im Bereich der Informationstechnik und Telekommunikation
– Beschäftigte im Bereich des Finanzwesens (Bargeldversorgung, kartengestützte Zahlungsverkehr, konventioneller Zahlungsverkehr)
– Beschäftigte, die zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung in Einrichtungen der Tagespflege nach § 2 Abs. 7 NuWG, in Schulen und in Kindertageseinrichtungen benötigt werden.
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Ausgenommen ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung, erheblicher Verdienstausfall).
4. Diese Anordnungen gelten zunächst bis einschließlich 18. April 2020.
Eine Verlängerung ist möglich.
Die in meiner Allgemeinverfügung vom 12.03.2020 bezüglich des Umgangs mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten getroffenen Anordnungen gelten weiterhin.
Das Gebiet der Region Hannover besteht aus folgenden Städten und Gemeinden:
Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf.
Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach § 28 Abs. 3 iVm § 16 Abs. 8 IfSG. Eine Klage hat somit keine aufschiebende Wirkung.
Auf die Strafvorschrift des § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird hingewiesen.
II. Bekanntmachungshinweise
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG).
Die Allgemeinverfügung sowie deren Begründung kann auch auf der Internetseite www.hannover.de abgerufen werden.
III. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden.
Hinweis/Empfehlung: Es wird empfohlen, das durch eine Schließung der Tagespflegeeinrichtungen freie Personal für die Versorgungssicherstellung sowohl im
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stationären als auch ambulanten Bereich einzusetzen, auch trägerübergreifend bei entsprechenden Personalengpässen.
Hannover, den 17.03.2020
Der Regionspräsident
Hauke Jagau

Region Hannover informiert + Hannover, 17.03.2020 + 17.20 Uhr

Allgemeinverfügung der Region Hannover
zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Region Hannover
Die Region Hannover erlässt für das gesamte Gebiet der Region Hannover gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 3 Abs. 3 NKomVG iVm § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NGöGD folgende
Allgemeinverfügung:
1. Für den Publikumsverkehr werden geschlossen:
– Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
– Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen und unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen
– Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
– Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen (z.B. Lovemobile)
– der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen
– alle Spielplätze einschließlich Indoor-Spielplätze
– alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, ein-
– schließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern.
Prostitution auf dem Straßenstrich wird ausdrücklich untersagt.
Ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind:
der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich
2. Verboten werden:
– Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und
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sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
– Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren
– Alle öffentlichen Veranstaltungen; ausgenommen sind Sitzungen kommunaler Vertreter und Gremien sowie des Landtages und der dazugehörigen Ausschüsse und Gremien
– Alle Ansammlungen im Freien
(Richtgröße für Ansammlungen: mehr als 10 Personen)
– Alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden
(Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr oder der Aufenthalt an der Arbeitsstätte)
3. Diese Allgemeinverfügung gilt nach dem Tage der Bekanntmachung bis einschließlich Sonnabend, den 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.
4. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in den Ziffern 1 und 2 enthaltene Anordnung gemäß § 75 Absatz 1 Nr. 1; Absatz 3 IfSG wird hingewiesen.
5. Die Anordnung ist kraft Gesetzes gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Eine Klage hat somit keine aufschiebende Wirkung.
6. Die Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 10.03.2020 über das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen anlässlich der Eindämmung der Atemwegserkrankung „COVID-19“ durch den Coronavirus-Erreger SARS-COV-2 wird mit Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung aufgehoben.
7. Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden.
Das Gebiet der Region Hannover besteht aus folgenden Städten und Gemeinden:
Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf.
II. Bekanntmachungshinweise
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Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG).
Die Allgemeinverfügung sowie deren Begründung kann auch auf der Internetseite www.hannover.de abgerufen werden.
Hannover, den 17.03.2020
Der Regionspräsident
Hauke Jagau

Krise und Co.: Region bietet Unterstützung für Familien an

Telefonberatung für Eltern, Kinder und Jugendliche
Region Hannover. Wie lässt sich jetzt der familiäre Alltag meistern? Wie können wir uns gegenseitig unterstützen, Spannungen abbauen und Konflikte lösen? Wie können wir kindgerecht über die Coronakrise reden? Auch in diesen angespannten Zeiten gibt es Beratungsbedarf zum Zusammenleben in der Familie, zu Erziehungsfragen, zu Konflikten oder emotionalen Problemen.

Die Familien- und Erziehungsberatungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche der Region Hannover bieten montags bis donnerstags von 9 bis 16.30 Uhr und freitags von 9 bis 12.30 Uhr telefonische Beratungen an. Sollten die Beraterinnen und Berater im Gespräch sein, gibt es die Möglichkeit, einen Telefontermin zu vereinbaren. Persönliche Beratungsgespräche werden aufgrund der aktuellen Situation derzeit nicht angeboten.

Familien- und Erziehungsberatungsstelle Neustadt, Tel: 0511-6162 6300, E-Mail: FEB.Neustadt@region-hannover.de; Familien- und Erziehungsberatungsstelle Ronnenberg, Tel. 0511-6162 3630, E-Mail: FEB.Ronnenberg@region-hannover.de; Familien- und Erziehungsberatungsstelle Burgdorf, Tel. 0511-6162 1590, E-Mail: FEB.Burgdorf.@region-hannover.de

Coronavirus: Erreichbarkeiten der Regionsverwaltung

Bürgerbüro geöffnet / Terminvereinbarung nötig

Aufgrund der steigenden Zahl an Covid-19-Erkrankungen reduziert die Regionsverwaltung den Publikumsverkehr. Davon sind unter anderem das Bürgerbüro der Region, die Ausländerbehörde sowie die Bereiche der Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten betroffen. Grundsätzlich bittet die Region Hannover darum, Angelegenheiten so weit wie möglich telefonisch oder per E-Mail zu regeln und nur persönlich ins Regionshaus zu kommen, wenn dies unerlässlich ist.
Das Bürgerbüro stellt ab sofort auf ein Terminsystem um. Bürgerinnen und Bürger werden nur bedient, wenn sie zuvor einen Termin vereinbart haben. Ziel ist, Wartezeiten und engere Kontakte zu vermeiden. Termine können telefonisch unter 0511 616-11000 vereinbart oder per E-Mail an buergerbuero@region-hannover.de angefragt werden. Unterlagen können – unter Nennung des entsprechenden Anliegens – vorab an die Faxnummer unter 0511 616-11001 geschickt oder in den Briefkasten am Regionshaus geworfen werden.
Das Ausländeramt in der Maschstraße 25 stellt bis auf Weiteres die offenen Sprechzeiten ein. Anliegen können in dringenden Fällen und nur nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich vorgebracht werden. Für Fragen ist das Team Zuwanderung unter der E-Mail-Adresse zuwanderung@region-hannover.de erreichbar.
Anträge für Fahrerlaubnisangelegenheiten sind unter http://www.hannover.de/region-fs zu finden. Führerscheine, die zurückgegeben werden müssen, werden ausschließlich postalisch und per Einschreiben entgegengenommen. Telefonisch erreichen Sie die Fahrerlaubnisbehörde unter 0511 616-21744 oder per Mail an Fahrerlaubnis@region-hannover.de.
Bei allen Angelegenheiten der Fahrzeugzulassungen stehen die erforderlichen Formulare unter www.hannover.de/kfz-rh zur Verfügung, auch das Portal der Online-Zulassung i-Kfz hannover.de/regions-ikfz kann jederzeit genutzt werden.
Anfragen per Mail gehen an teamkfz@region-hannover.de, telefonisch ist das Team unter 0511 616-17333 erreichbar.
Der Fachbereich Gesundheit bietet vorerst keine Belehrungen im Umgang mit Lebensmitteln mehr an. Auch das BuT-Servicebüro für Leistungen zu Bildung und Teilhabe bleibt vorerst geschlossen. Telefonisch ist das BuT-Team wie gewohnt unter der Nummer 0511- 61 62 63 64 und per E-Mail but@region-hannover.de erreichbar. Der Briefkasten vor dem Servicebüro kann außerdem für Nachrichten oder die Abgabe von Anträgen genutzt werden.

Maßnahmen in der Katholischen Kirche in der Region Hannover gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

Entsprechend der Anordnung vom Hildesheimer Generalvikar Martin Wilk werden bis auf Weiteres alle Gottesdienste in den 23 Pfarrgemeinden mit ihren 60 Kirchorten ausgesetzt. Kirchenrechtlich ist es von Bedeutung, dass Bischof Heiner Wilmer alle Katholikinnen und Katholiken im Bistum vom der sogenannten “Sonntagspflicht”, also der Weisung an den Sonntagen und den geboten Feiertagen an der Eucharistie teilzunehmen, für diesen Zeitraum befreit hat. Einzelne Pfarreien oder auch das Kloster Cella Benedikt in Hannover übertragen ihre ohne weitere Gottesdienstteilnehmer gefeierten Heiligen Messen im Internet.
Bis zu den Sommerferien werden alle Feiern der Erstkommunion und Firmungen ausgesetzt. Stattfinden werden jedoch Beerdigungen. Dabei müssen jedoch die von den zuständigen Behörden geltend gemachten Bedingungen eingehalten werden (möglichst kleiner Rahmen, Führen von Namenslisten, Sicherheitsabstand der Teilnehmenden und vor allem, dass Personen, die zur Risikogruppe gehören, nicht an Beerdigung teilnehmen sollten).
Die Kirchen sind für das private Gebet weiter geöffnet: Alle Kirchen in der Region Hannover verlässlich zu den bisherigen Gottesdienstzeiten. Ein Großteil der Kirchen öffnen ihre Türen für mehrere Stunden am Tag für Menschen, die ein Gebet sprechen oder eine Kerze anzünden möchten. Gleichzeitig bemühen sich viele Gemeinden um den Aufbau von Nachbarschaftshilfe. Näheres kann über die zuständigen Pfarrbüros telefonisch erfragt werden.
Auch alle Veranstaltungen in den Pfarrgemeinden und Einrichtungen der Katholischen Kirche in der Region Hannover fallen aus. Das betrifft sowohl größere Veranstaltungen wie Orgelkonzerte, Jubiläum oder Versammlungen als auch eher kleine kircheninterne Veranstaltungen wie Sitzungen von Gemeindegremien. Auch der “Publikumsverkehr” in den Pfarrbüro wird stark eingeschränkt oder geschlossen.
Vom Montag an fällt auch der Unterricht in den katholischen Schulen in Hannover und der Region aus. Auch Tage religiöser Orientierung entfallen; Praktika werden ausgesetzt und nicht fortgeführt. Entsprechend der Anordnung des Kulturministeriums soll die Maßnahme bis einschließlich 18. April gelten. Für Beschäftige aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge soll eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis maximal Schuljahrgang 8 in Schulen angeboten werden. Dieser Empfehlung des Kultusministeriums werden die katholischen Schulen nach Bedarf folgen.
Die katholischen Kindertagesstätten in Hannover und der Region bleiben im gleichen Zeitraum wie die Schulen geschlossen. Hier können ebenfalls Notgruppen gebildet werden. Diese Notbetreuung soll in kleinen Gruppen stattfinden und auf das notwendige Maß begrenzt werden.
Auch der [ka:punkt], dem Treffpunkt und Beratungszentrum der Katholischen Kirche in der Innenstadt von Hannover, wird es deutliche Einschränkungen geben: Das Forum (der Café-Bereich) wird zunächst bis zum 19. April geschlossen bleiben. Alles Gottesdienste, Gebetszeiten und Veranstaltungen fallen bis zum 15. Mai aus. Die Beratung in den Beratungsstellen im [ka:punkt] erfolgt derzeit ausschließlich telefonisch oder online. Das gilt auch für die Offene Beratung im Forum, bei der Hilfesuchende bisher spontan und ohne Termin Rat suchen konnte. Sie findet nun zu den bisherigen Zeiten – montags bis freitags von 14 bis 18 Uhr – telefonisch statt: 0511 270 739-13.

FAUST: Veranstaltungsbetrieb eingestellt

Kulturzentrum Faust schließt bis zum 1. Mai
Aufgrund des Corona-Virus wird das Kulturzentrum Faust seinen Veranstaltungsbetrieb komplett einstellen – zunächst bis einschließlich 1. Mai. Einige geplante Konzerte und Kulturveranstaltungen werden in Absprache mit den Agenturen verschoben und mehrere Monate nach hinten verlegt. Die meisten Veranstaltungen müssen aber leider entfallen. Alle Ticketkäufer*innen bekommen selbstverständlich ihr Geld zurück.
Zu sagen bleibt, dass Kultur stärker ist als das Virus. Wir werden weiterhin für ein lebendiges kulturelles Leben eintreten und für Solidarität mit allen, die sie benötigen. Doch die Gesundheit geht vor. Wir organisieren uns daher gerade intern um und versuchen, so viele Arbeitsbereiche wie möglich ins Home Office zu verlegen.
Wir sind weiterhin für Euch da. Bitte bleibt uns gewogen, lest gute Bücher, helft einander und vergesst auch ohne uns nicht, zu tanzen!
Euer Faust-Team

Jobcenter sagt alle Beratungstermine ab

Das Jobcenter Region sagt alle Beratungstermine bis einschließlich 17. April 2020 ab. Wer eine Einladung zum Beratungsgespräch in diesem Zeitraum erhalten hat, wird gebeten, nicht im Jobcenter vorzusprechen. Eine Absage ist nicht erforderlich. Leistungskürzungen sind nicht zu befürchten. Aufgrund vieler Anrufe ist es für uns derzeit nicht möglich, alle Termine unmittelbar abzusagen. Wir melden uns bei allen Betroffenen sobald die Situation es erlaubt.
Bei dringendem Beratungsbedarf oder bei finanziellen Notlagen bitten wir darum, mit uns telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen. Die Kontaktdaten stehen auf unserer Internetseite.

Absage AGLV Linden – Haupversammlung

Liebe Freundinnen und Freunde der AGLV,
aufgrund der Vorsichtsmaßnahmen aller Verbände, der Landes- und Bundespolitik in sämtlichen Bereichen durch die Schließung vieler Institutionen, Schulen, Behörden sowie Absagen von Veranstaltungen, um die Verbreitung des Corona-Virus so gering wie möglich zu halten, sage ich die für Montag, den 16.3.2020 geplante Jahreshauptversammlung ab.
Ich werde die weitere Entwicklung beobachten. Eventuell werden wir die JHV im Mai 2020 abhalten.
Ich wünsche Euch beste Gesundheit.
Gaby