Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Klarstellung zum Zeitabstand für Auffrischungsimpfungen bei kommunalen Impfangeboten

Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat die für die kommunalen Impfangebote zuständigen Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Region Hannover am gestrigen Donnerstagvormittag in einer internen Mail gebeten, nicht starr an einem Abstand von sechs Monaten zwischen der Zweitimpfung und der Auffrischungsimpfung festzuhalten, wenn Menschen bereits lange Zeit in der Schlange eines Impfangebots gewartet haben. Ziel dieser Bitte war es, Situationen zu vermeiden, in denen impfwillige Bürgerinnen und Bürger in großer Zahl und nach langer Wartezeit von den kommunalen Impfstellen abgewiesen werden, weil ihre zweite Impfung weniger lange zurückliegt als die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen sechs oder im Einzelfall fünf Monate.

Gerade vor dem Hintergrund der zu befürchtenden Ausbreitung der hochansteckenden Omikron-Variante ist es wichtig, dass möglichst viele Niedersächsinnen und Niedersachsen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Mittlerweile hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) mitgeteilt, dass eine Auffrischungsimpfung auch nach drei Monaten sinnvoll und medizinisch unbedenklich sei.

Auf Rückfrage einiger Gesundheitsämter hat das Ministerium den Gesundheitsämtern am Donnerstag darüber hinaus mitgeteilt, dass ein Abstand zur zweiten Impfung von vier Wochen keinesfalls unterschritten werden sollte. Das Niedersächsische Gesundheitsministerium empfiehlt ausdrücklich nicht, sich bereits vier Wochen nach der zweiten Impfung um eine Auffrischungsimpfung zu bemühen. Dies ist weder von den wissenschaftlichen Empfehlungen der STIKO und der EMA gedeckt, noch ist es medizinisch sinnvoll, da zu diesem Zeitpunkt noch ein sehr guter Impfschutz besteht.

Welche Personen vor Ort eine Impfung erhalten und ob eine Auffrischungsimpfung im Einzelfall medizinisch angebracht ist, kann durch das Land nicht vorgegeben werden, sondern ist immer eine ärztliche Einzelfallentscheidung. Bürgerinnen und Bürger, die ein kommunales Angebot für eine Auffrischungsimpfung in Anspruch nehmen möchten, werden daher herzlich gebeten, sich im Vorfeld der Impfung beim eigenen Landkreis oder der eigenen Stadt darüber zu informieren, welche Personengruppen vor Ort eine Auffrischungsimpfung erhalten können, um unnötige Wartezeiten und Enttäuschungen zu vermeiden.

„Unser Ziel muss es weiterhin sein, vordringlich diejenigen mit einer Auffrischungsimpfung zu versorgen, die aufgrund ihres Alters oder aus medizinischen Gründen ein höheres Risiko tragen, schwer an COVID-19 zu erkranken und deren zweite Impfung schon länger zurückliegt“, erklärt dazu Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Dank des großen Engagements der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, der kommunalen Impfteams und der betriebsärztlichen Dienste sind wir in Niedersachsen auf einem sehr guten Weg, allen Bürgerinnen und Bürgern sehr schnell ein Angebot für eine Auffrischungsimpfung machen zu können. Ich bitte deshalb insbesondere die jungen und gesunden Niedersächsinnen und Niedersachsen, deren zweite Impfung noch nicht lange zurückliegt, für den Moment noch um ein wenig Zurückhaltung und Solidarität.“

Lindenspiegel Dezenber 2021

Lindenspiegel 12-2021

Ttitelthema:
Zum 10. Mal: Alle Jahre wieder! Das Weihnachtsdorf auf dem Berg

Nach seinem Start im Dezember 2011 schlüpft der Lindener Biergarten auf Lindens Hausberg nun schon zum zehnten Mal in sein winterliches Weihnachtskostüm. Stimmugsvoll dekorierte Holzblockhütten in verzauberter Waldatmosphäre verleihen auch in diesem Jahr dem munteren Treiben an allen vier Adventswochenenden eine lebendige vorweihnachtliche Stimmung. Die urigen Holzhütten locken mit einem großen Angebot von liebevoll kreierter Kleinkunst und bieten viele Ideen für die Bescherung mit ganz individuellen Geschenken. Und das alles für einen guten Zweck. Denn eine feste Gebühr für die Aussteller in den Blockhütten gibt es auch in diesem Jahr nicht. Dafür beteiligen sie sich am weihnachtlichen Gedanken mit einer freiwilligen Spende für einen aktuellen sozialen Zweck. In diesem Jahr wird tatkräftig CircO Hannover e.V. unterstützt, welcher sich bereits seit 2001 in Linden für die Förderung der Kinder- und Jugendkultur im Bereich Zirkus einsetzt.

weitere Themen:

  • Schnellweg: Fledermäuse vs. Ausbau
  • Wahl: Faust mit neuem Vorstand
  • Lektüre: Tipps von annabee und Decius-Thalia

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Erleichterungen bei 2Gplus – Niedersachsen entbindet Personen mit vollständig abgeschlossener Impfserie und Auffrischungsimpfung ab Samstag von Testpflicht

03.12.2021;  Nr. 260/2021: Ab dem morgigen Samstag werden Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, nach einem Beschluss der Landesregierung von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2Gplus-Regelungen gelten, befreit.

Für den Besuch der entsprechenden Einrichtungen ist für diese Personen dann lediglich der Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfserie sowie der erfolgten Auffrischungsimpfung mit dem digitalen Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass erforderlich. Die Pflicht zur zusätzlichen Testung im Rahmen von 2Gplus entfällt. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung wird in der kommenden Woche vorgenommen, bereits ab Samstag soll die Befreiung von der Testpflicht für Personen mit erfolgter Auffrischungsimpfung aber möglichst im ganzen Land umgesetzt werden. Verstöße gegen die Testpflicht im Sinne der aktuell gültigen Verordnung werden bei Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, bis zum Inkrafttreten der Verordnungsänderung zunächst geduldet.

Niedersachsen reagiert mit der neuen Regelung auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion mit dem und einer Übertragung des Corona-Virus nach dem Erhalt der Auffrischungsimpfung ausgesprochen gering ist. Darüber hinaus soll die Regelung dazu beitragen, die stark beanspruchten Testkapazitäten zu entlasten. An den Testpflichten für vollständig geimpfte Personen, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ändert sich einstweilen nichts. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Erlangung des vollständigen Impfschutzes.

Die Auffrischungsimpfungen werden im digitalen Impfzertifikat der Covpass-App in der Regel als dritte Impfung hinterlegt, die Befreiung von der Testpflicht gilt unmittelbar ab dem Zeitpunkt der erfolgten Auffrischungsimpfung. Für Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, ist die zweite Impfung maßgeblich und gilt als Auffrischungsimpfung im Sinne der neuen Regelung. Dies gilt auch für genesene Personen, die bereits eine zweite Impfung erhalten haben. Personen, die nach der Genesung lediglich eine Impfdosis erhalten haben, gelten hingegen als vollständig geimpft und müssen sich auch weiterhin testen lassen, bevor sie Einrichtungen, Betriebe oder Veranstaltungen besuchen, für die die 2Gplus-Regelungen gelten.

Für den Nachweis über die Auffrischungsimpfung kann neben dem digitalen Impfzertifikat wie bisher auch der gelbe Impfpass verwendet werden.

Allgemeinverfügung zur Feststellung der Warnstufe 2

Die Region Hannover hat jetzt die Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Feststellung des Inkrafttretens von Maßnahmen der Niedersächsischen Corona-Verordnung im Regionsgebiet anlässlich des Erreichens der Warnstufe 2, Az. 53.80 – 9/2021, online unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de veröffentlicht.

Der direkte Link: https://bekanntmachungen.region-hannover.de/Allgemeinverf%C3%BCgungen-zu-Corona/29.11.2021-Allgemeinverf%C3%BCgung-der-Region-Hannover-zur-Feststellung-des-Inkrafttretens-von-Ma%C3%9Fnahmen

Allgemeinverfügung:

  1. Hiermit wird festgestellt, dass in der Region Hannover der Indikator „Neuinfizierte“ den Wert von 100 und der Indikator „“Hospitalisierung“ den Wert von 6 an fünf aufeinander folgenden Werktagen (24., 25., 26., 27. und 29.11.2021) überschritten haben.

    Ab dem 01.12.2021 gelten für das Gebiet der Region Hannover, über die für Warnstufe 1 vorgesehenen Schutzmaßnahmen hinaus, diejenigen Schutzmaßnahmen, die nach
    –  § 4 Nds. Corona-VO (Mund-Nasen-Bedeckung)
    – § 5 Nds. Corona-VO (Hygienekonzept)
    – § 6 Nds. Corona-VO (Datenerhebung und Dokumentation)
    – § 8 Nds. Corona-VO (Beschränkung des Zutritts zu Veranstaltungen bis zu 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern)
    – § 8a Nds. Corona-VO (Körpernahe Dienstleistungen)
    – § 8b Nds. Corona-VO (Beherbergung, Nutzung von Sportanlagen)
    – § 9 Nds. Corona-VO (Gastronomiebetriebe sowie Mensen, Cafeterien und Kantinen)
    – § 10 Nds. Corona-VO (Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 1.000 bis zu 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern)
    – § 11 Nds. Corona-VO (Großveranstaltungen)
    – § 11 a Nds. Corona-VO (Messen)
    – § 11 b Nds. Corona-VO (Herbstmärkte, Weihnachtsmärkte)
    – § 12 Nds. Corona-VO (Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen)

    für die Warnstufe 2 vorgesehen sind.

  2. Die Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 21.10.2021 bekannt gemacht auf www.bekanntmachungen.region-hannover.de, mit der die Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 festgestellt worden ist, wird aufgehoben.
  3. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt am 01.12.2021 in Kraft.

Region Hannover bildet in Absprache mit den Hilfsorganisationen kleinere Einheiten – 58 mobile Impfteams sollen künftig unterwegs sein

Kleiner, aber schlagkräftig: Die Region Hannover will künftig 58 mobile Impfteams in die Städte und Gemeinden schicken. In Absprache mit den Hilfsorganisationen wird der Zuschnitt der Teams so verändert, dass mehr Orte gleichzeitig versorgt werden können. „Wir sehen, dass es in allen Städten und Gemeinden eine starke Nachfrage an Impfangeboten vor Ort gibt, die die Hausarztpraxen allein nicht decken können“, sagt Regionspräsident Steffen Krach. „Nach wie vor erreichen wir zudem über dezentrale Angebote auch Menschen, die vorher den Weg ins Impfzentrum oder zum Arzt oder zur Ärztin gescheut haben.“

Um den Bedarf in der Fläche zu decken, werden bestehende Impfteams gesplittet oder neue Einheiten anders zugeschnitten als bisher. Ab Anfang Dezember – so das Ziel der Region Hannover – sollen 58 Teams im Einsatz sein. „So können wir noch vor Weihnachten in allen Städten und Gemeinden eine Präsenz ermöglichen“, erklärt Gesundheitsdezernentin Cora Hermenau. Die weitere Planung werde sich aber auch danach richten, wie stark die Angebote vor Ort angenommen werden. „Wir müssen mit den Ressourcen, die wir haben, sorgfältig umgehen.“ Hermenau verweist darüber hinaus darauf, dass das Angebot des Gesundheitsamts eine Ergänzung zum Impfangebot der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist. „So, wie sich die Menschen ihre Grippeimpfung beim Hausarzte oder bei der Hausärztin abholen, können sie dort auch einen Termin für eine Corona-Impfung vereinbaren.“

Die Region Hannover bittet alle, die das Angebot des Gesundheitsamts nutzen wollen, sich ohne Terminvereinbarung impfen zu lassen, auf wetterfeste Kleidung zu achten, die notwenigen Formulare möglichst bereits ausgefüllt mitzubringen und sich auf längere Wartezeiten einzustellen.  Die notwendigen Formulare sind im Internet auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts zu finden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Alle Impfangebote der Woche vom 28. November bis 5. Dezember 2021 im Überblick
Kurzfristige Änderungen vorbehalten:

Barsinghausen
– Montag bis Freitag 10 bis 16 Uhr, Marktstraße 5

Burgdorf
– Montag bis Freitag, 10 bis 16 Uhr, in der Marktstraße 55.

Garbsen
– Montag bis Mittwoch, 10 bis 16 Uhr, Immenweg 5

Hannover
– So, 28.11., 9-17 Uhr, Kabelkamp 3
– Mo-Fr, 9 bis 16 Uhr, Gesundheitsamt, Weinstraße 2-3
– Mo-Fr, 9 bis 16 Uhr, Parkplatz Regionshaus, Hildesheimer Straße 18/Maschstraße 25
– Mo-Fr, 9 bis 16 Uhr, Uni Mensa, Callinstraße 23
– Mo-Fr, 16 bis 20 Uhr, Sophienklinik, Bischofsholer Damm 160
– Mo-Fr, 10 bis 16 Uhr, Mühlenberger Markt 5
– Di-Fr, 9 bis 17 Uhr, Dietrich-Bonhoeffer-Kirche, Roderbruchmarkt 18
– Mi-Fr, 9 bis 17 Uhr, Freizeitheim Vahrenwald, Vahrenwalder Straße 92

Hemmingen
– Mo-Fr, 10 bis 16 Uhr, Rathausplatz 1

Laatzen
– Mo-Fr, 10 bis 16 Uhr, Leine Center
– Mo-Fr, 17-21 Uhr und Sa-So, 9-14 Uhr, Würzburger Straße 15 (externe Station)

Langenhagen
– So, 28.11., 9 bis 17 Uhr, Langenforther Platz 1
– Do-Fr, 10-16 Uhr, Marktplatz 5-7

Neustadt
– Mo-Fr, 10 bis 16 Uhr in der Marktstraße 32

Ronnenberg
– So, 28.11., 9 bis 17 Uhr, Hagacker 5b

Seelze
– Mo-Fr, 10 bis 16 Uhr, Lampehof 1

Uetze
– So, 28.11., 9 bis 17 Uhr, Marktstraße 5

Wunstorf
– So, 28.11., 9 bis 17 Uhr, Düendorfer Weg 9

Außerdem sind die Impfteams in der kommenden Woche in Senioren- und Pflegeheimen, Schulen, Tafeln und Tagespflegediensten in der Region unterwegs.  Das Impf-Angebot wird sukzessive ausgebaut, die Zahl der Teams aufgestockt. Die Region Hannover wird weitere Einsatztermine und Orte der mobilen Impfteams in der nächsten Woche rechtzeitig bekanntgeben.

Allgemeinverfügung der Region Hannover über Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Gelände der Weihnachtsmärkte

Die Region Hannover hat jetzt dieAllgemeinverfügung der Region Hannover über Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Gelände der Weihnachtsmärkte in der Landeshauptstadt Hannover zur gebietsbezogenen Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus “SARS-CoV-2“, Az. 53.80 – 08/2021 online unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de veröffentlicht.

Der direkte Link: https://bekanntmachungen.region-hannover.de/Allgemeinverf%C3%BCgungen-zu-Corona/22.11.2021-Allgemeinverf%C3%BCgung-der-Region-Hannover-%C3%BCber-Regelungen-zum-Tragen-einer-Mund-Nasen-Bedeckung-auf-dem-Gel%C3%A4nde-der-Weihnachtsm%C3%A4rkte-in-der

Die Region Hannover erlässt für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 28 Absatz 1 Satz 1, 28 a Absatz 1 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 4 Absatz 2 Satz 1 Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 24.08.2021 (Nds. Corona-VO), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 2, § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 NGöGD folgende

Allgemeinverfügung:

1.    Jede Person, die sich an den in den Anlagen 1 bis 3 dargestellten Örtlichkeiten auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover (Weihnachtsmärkte) unter freiem Himmel oder in diesen Bereichen an einem Weihnachtsmarktstand aufhält, hat über § 11 b Absatz 3 Satz 1 Nds. Corona-VO hinaus und unabhängig von der Einhaltung des Abstandsgebotes in der Zeit von 11:00 bis 21:00 Uhr eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne von § 4 Absatz 1 Satz 1 Nds. Corona-VO zu tragen (Maskenpflicht). Dies gilt auch für das dienstleistende Personal der Weihnachtsmarktstände.

2.    Die Betreiber der jeweiligen Weihnachtsmärkte werden verpflichtet, an sämtlichen Zugängen durch eine entsprechende, gut wahrnehmbare und dauerhafte Beschilderung auf die Maskenpflicht hinzuweisen.

3. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Ziffer 1 gilt nicht
a) bei der Ausübung einer andauernden beruflichen schweren körperlichen Tätigkeit,
b) für Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, z.B. einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können oder
c) während der Einnahme von Speisen und Getränken.

Für Kinder und Jugendliche gelten insoweit die Regelungen aus § 4 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 5 Nds. Corona-VO. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres werden durch diese Allgemeinverfügung nicht verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

4. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt am 23.11.2021 in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 30.12.2021.
Hinweise:
1. Diese Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes gemäß § 28 Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG sofort vollziehbar. Eine Klage hat somit keine aufschiebende Wirkung.

Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Einführung von Zutrittsbeschränkungen („2 G“) veröffentlicht

Die Region Hannover hat jetzt dieAllgemeinverfügung der Region Hannover über die Einführung von Zutrittsbeschränkungen („2 G“) für Einrichtungen, Betriebe und Veranstaltungen zur gebietsbezogenen Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus „SARS-CoV-2“ im Regionsgebiet, Az. 53.80 – 07/2021“ online unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de veröffentlicht.

Der direkte Link: https://bekanntmachungen.region-hannover.de/Allgemeinverf%C3%BCgungen-zu-Corona/10.11.2021-Allgemeinverf%C3%BCgung-der-Region-Hannover-%C3%BCber-die-Einf%C3%BChrung-von-Zutrittsbeschr%C3%A4nkungen-%E2%80%9E2-G%E2%80%9C

Allgemeinverfügung:

  1.  Ab dem 12.11.2021 ist der Zutritt zu den geschlossenen Räumen und die dortige Entgegennahme von Leistungen der nachfolgend aufgezählten Einrichtungen und Betriebe auf Personen beschränkt, die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen:

a) Gastronomiebetriebe (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nds. Corona-VO) einschließlich Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars oder ähnliche Einrichtungen (§ 12 Nds. Corona-VO); § 9 Absätze 5 und 6 Corona-VO gelten entsprechend

b) Sportanlagen, Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnliche Einrichtungen wie Spaßbäder, Thermen, Saunen sowie der jeweiligen Duschen und Umkleiden; dies gilt nicht im Rahmen des Spitzen- und Profisports, Trainings von Rettungsschwimmern, Schulsports sowie für begleitende Aufsichtspersonen im Rahmen des Erstschwimmunterrichts von Kindern

c) Museen, Theater, Kinos und ähnliche Kultureinrichtungen (mit Ausnahme von Bibliotheken), Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen

d) Zoos, botanische Gärten und Freizeitparks, wobei sanitäre Anlagen ausgenommen sind

2. Ab dem 12.11.2021 ist die Teilnahme an Sitzungen, Zusammenkünften oder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 gleichzeitig anwesenden Personen, auf Personen beschränkt, die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen; § 8 Absatz 3 Nds. Corona-VO gilt entsprechend.

3. Ab dem 12.11.2021 dürfen auf einem Herbst- oder Weihnachtsmarkt i.S.v. § 11b Nds. Corona-VO Bewirtungsleistungen und Leistungen von Fahrgeschäften nur gegenüber Personen erbracht und von Personen entgegengenommen werden, die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen. Diese Beschränkung ist durch geeignete Maßnahmen im Sinne von § 11 b Absatz 4 Nr. 3 Nds. Corona-VO oder vergleichbare Maßnahmen zu kontrollieren.

4. Soweit nur Personen anwesend sind, die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen, brauchen diese keine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne von § 4 Corona-VO zu tragen und den Abstand im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 1 Corona-VO untereinander nicht einzuhalten. § 8 Absatz 7 Satz 5 Nds. Corona-VO ist auf die Regelungen der Ziffern 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.

5. Die Regelungen nach Ziffern 1 bis 3 gelten nicht

a) für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren und

b) für Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Diese Personengruppen dürfen die Räume betreten, Leistungen entgegennehmen sowie an Veranstaltungen teilnehmen, soweit sie den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 Nds. Corona-VO führen.

6. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt am 11.11.2021 in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 10.01.2022.

Dringend gesucht: Einsatzkräfte für mobile Corona-Impfteams

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt aktuell bundesweit über 200, die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt zurzeit täglich. Die Region Hannover baut in diesen Tagen die Zahl der mobilen Impfteams weiter auf, um die Impflücke zu schließen und niedrigschwellige Impfangebote machen zu können. Die Johanniter in Hannover suchen deshalb kurzfristig und dringend nach medizinischem Personal mit der Befähigung zum Impfen und nach Verwaltungskräften mit Organisationstalent.

Die Johanniter stellen ab sofort und mit Arbeitsbeginn ab 17. November ein, die Stellenausschreibungen sind unter folgenden Links zu finden: https://juh.link/w3lctt (Medizin) und https://juh.link/8rch6f (Verwaltung).

Als impfberechtigte Personen sind folgende Ausbildungsstände freigegeben: Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen, Altenpfleger*innen, Hebammen, Heilerziehungspfleger*innen, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*innen, Pflegeassistent*innen, Rettungsassistent*innen, Notfallsanitäter*innen, medizinische Fachangestellte (MFA), Ärzt*innen in Ausbildung nach dem Physikum, Notfallsanitäter*innen ab dem 2. Lehrjahr und anästhesietechnische Assistenten. Als Verwaltungskraft benötigt man keine spezielle Ausbildung, die Einweisung auf die Technik erfolgt im laufenden Betrieb.

Lindenspiegel November 2021

Lindenspiegel 11-2021Titelthema:
Bürgerinitiative Wasserstadt Limmer: „Uns stehen heiße Auseinandersetzungen bevor!“

In Limmer entsteht derzeit eine Großsiedlung .Seit 2014 nimmt eine Bürgerinitiative Einfluss auf die Planung. Jetzt hat Investor Papenburg mit ihr das Gespräch gesucht. Tischlermeister Uwe Staade aus Limmer war schon erstaunt, als Ende September bei ihm das Telefon klingelte und Günter Papenburg am Apparat war. Der millionenschwere Bauunternehmer schlug ein Gespräch mit der Bürgerinitiative Wasserstadt (BI) vor. Man einigte sich auf den Termin 6. Oktober und auf den Ort: Treffpunkt am Baugelände der zukünftigen Wasserstadt.

weitere Themen:

  • Neue Reihe: „Linden liest“
  • Neuer Verein: Initiative der Kulturschaffenden
  • Neuer Widerstand: Aurelis-Pläne in der Kritik

Lindenspiegel 11-2021 PDF-Download

Impfteams des Gesundheitsamts setzen ihre Arbeit fort – Impfungen weiterhin in der Weinstraße, verschiedene Orte werden angefahren

Die Impfangebote durch mobile Teams des Gesundheitsamts der Region Hannover gehen auch in der kommenden Woche weiter. Bis Donnerstag hatten insgesamt 372 Menschen die niederschwelligen Impfangebote angenommen. „Das zeigt, dass der Bedarf weiterhin da ist. Angesichts der derzeit wieder steigenden Zahlen ist es umso wichtiger, immer wieder an die Impfbereitschaft der Leute zu appellieren. Unsere mobilen Teams leisten hier einen Beitrag für diejenigen Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Zugang zu einem niedergelassenen Arzt haben“, sagt Gesundheitsdezernentin Cora Hermenau.

In der kommenden Woche wird erneut ein Team der Johanniter Unfallhilfe (JUH)
Impfungen mit dem Vakzin von Biontech von Montag bei Freitag zwischen 9 und 17 Uhr
am Gesundheitsamt in der Weinstraße 23 anbieten. Weiterhin sind mobile Impfteams in
der kommenden Woche am Montag im Katharinenhof vor Ort. Dienstag werden
verschiedene Obdachlosenunterkünfte angefahren, am Donnerstag die Laatzener Tafel
und am Freitag die Diakovere Altenhilfe.