Titelthema:
Interview mit Bezirksbürgermeister Rainer Grube zur geplanten Fernwärmesatzung:
Die Interessen der Mieterinnen mitberücksichtigen!
Die Stadt Hannover strebt bis 2035 die Klimaneutralität an. In einem Antrag zur Fernwärmesatzung Hannover wird deshalb darauf hingewiesen, dass die weitgehende Dekarbonisierung der Wärmeversorgung einen wesentlichen Beitrag dazu leisten würde. Und „In Gebieten mit hoher städtebaulicher Dichte und Nähe zum Fernwärmenetz ist durch Ausbau der Fernwärmeversorgung zügig eine deutliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen umsetzbar.“ Für die Wärmewende soll ja bekanntlich als flankierende Maßnahme das Kohlekraftwerk in Stöcken vorzeitig stillgelegt werden. „Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist eine Fernwärmesatzung mit Anschluss- und Benutzungspflicht einzuführen.“ Das heißt, die Stadt kann durch die Satzung für die Grundstücke in den festgelegten Gebieten den Anschluss mit Fernwärme anordnen.
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