Region legt Böllerverbot für ausgewählte Straßen und Plätze fest

Regionspräsident Steffen Krach hat am Montag, 27. Dezember 2021, die Allgemeinverfügung der Region Hannover zum Böllerverbot unterzeichnet. In Abstimmung mit den Städten und Gemeinden sind darin Straßen und Plätze festgelegt, auf denen aus Gründen des Infektionsschutzes in der Silvesternacht von 21 bis 7 Uhr kein Feuerwerk gezündet werden darf. Die Region Hannover setzt damit § 7b der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus um. Der Paragraph untersagt das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 – das sind klassische Silvester-Feuerwerkskörper, die nur im Freien verwendet werden dürfen und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden – auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Auch das Mitführen von Feuerwerk in den entsprechenden Bereichen ist verboten. Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen und Wunderkerzen sind nach wie vor erlaubt.

14 der 21 Städte und Gemeinden haben Straßen und Plätze für das Böllerverbot aus Infektionsschutzgründen benannt, die Eingang in die Allgemeinverfügung der Region Hannover gefunden haben. Darüber hinaus kann es sein, dass Kommunen in eigener Zuständigkeit als Gefahrenabwehrbehörden zum Beispiel aus Brandschutzgründen in bestimmten Bereichen Feuerwerksverbote erlassen. Diese Verbote gelten zusätzlich.

Krach appelliert an die Einwohnerinnen und Einwohner, grundsätzlich auf Feuerwerk zu verzichten und erinnerte an die geltenden Kontaktbeschränkungen: „Wenn wir sehen, was aktuell bei unseren europäischen Nachbarn und auch in Großbritannien los ist, tun wir gut daran, Ansammlungen zu meiden. Das Böllerverbot ist ein aktiver Beitrag zum Infektionsschutz und hilft hoffentlich, die Welle, die mit der Omikron-Variante auf uns zurollt, abzumildern.“

An diesen Stellen gilt das Böllerverbot in der Landeshaupttstadt Hannover:

Stadteilbezirk Mitte:

  • Trammplatz
  • Klagesmarkt
  • Goseriedeplatz
  • Brüderstraße (der Abschnitt vor dem alten Postgiroamt)
  • Grünfläche Lützowstraße
  • Emma-Frede-Weg (die Verlängerung nach Norden vom Peter-Fechter-Ufer

Raschplatz

Der Raschplatz zwischen Berliner Allee, Fernroder Straße, südwestlicher Gebäudebegrenzung des Parkhauses am Hauptbahnhof und der Lister Meile. Die den Raschplatz begrenzenden Straßen gehören nicht zum Verbotsbereich.

 Ernst-August-Platz

Der Ernst-August-Platz, begrenzt durch die anliegenden Gebäude, die Lister Meile (außerhalb des Tunnels) und den Einmündungsbereich Kurt-Schumacher-Straße, wobei die genannten Straßen zum Verbotsbereich gehören. Die den Platz begrenzenden Straßen Fernroder Straße / Bereich vor Ernst-August-Platz 10 und Luisenstraße / Bereich vor Ernst-August-Platz 8 sind vom Verbotsbereich ausgenommen.

 Bahnhofstraße

Die Bahnhofstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude

 Kröpcke

Der gesamte Kröpcke, die Rathenaustraße in östlicher Richtung bis Einmündung Luisenstraße, die Ständehausstraße in westlicher Richtung bis zur Einmündung Georgstraße, die Georgstraße ab Ständehausstraße in nördlicher Richtung bis zum Kröpcke

Opernplatz
Der gesamte Opernplatz und die Ständehausstraße ab Einmündung Georgstraße in östlicher Richtung. Die den Opernplatz begrenzenden Straßen Rathenaustraße ab Einmündung Luisenstraße in östlicher Richtung und An der Börse gehören nicht zum Verbotsbereich. Der nördliche, querende Gehweg (ca. 15 m südlich des Denkmals „Memoriam“) zwischen An der Börse und Georgstraße fällt in den Verbotsbereich. Die Georgstraße bis Ständehausstraße ebenfalls, wobei der westliche Gehweg auf der Gebäudeseite vom Verbotsbereich ausgenommen ist.

 Platz der Weltausstellung

Der gesamte Platz der Weltausstellung sowie die Karmarschstraße in nördlicher Richtung bis Kröpcke

Am Steintor/Steintorplatz

Der gesamte Steintorplatz, die Georgstraße in östlicher Richtung bis Kröpcke, die Schmiedestraße bis Einmündung Am Marstall, die Georgstraße und Goethestraße in westlicher Richtung – Fahrbahn einschließlich. Die den Platz begrenzenden Straßen Goseriede und Kurt-Schumacher-Straße gehören nicht zum Verbotsbereich

  • Peter-Fechter-Ufer
  • Ernst-Thoms-Weg
  • Nordufer Maschsee
  • Maschpark
  • -Nikolai-Friedhof (Klagesmarkt)
  • Neustädter Friedhof (Otto-Brenner-Straße)
  • Waterlooplatz
  • Weißekreuzplatz
  • Andreas-Hermes-Platz
  • Neues Haus

Stadtteilbezirk Linden-Limmer:

  • Limmerstraße (Bereich der Fußgängerzone)
  • Lindener Marktplatz
  • Ufer Stichkanal / Lindener Hafen
  • Justus Garten (Fläche am „Strandleben“)
  • Justus Garten Brücke
  • Am Lindener Berg (Stadtteilfriedhof und Grünfläche Lindener Mühle)
  • Von-Alten-Garten
  • Ihme- und Leineufer
  • Stärkestraße (Spielplatz und Grünfläche)
  • Velvetplatz
  • Küchengarten
  • Lindener Mühle
  • Deisterplatz
  • Bethlehemplatz
  • Stadtteilpark Linden-Süd
  • Dornröschenbrücke
  • Leineabstiegsschleuse / Schleusengrund